[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Hofvogt, des -es, plur. die -vögte, in Westphalen ein Vogt oder Vorgesetzter, welcher die Rechte des Leibeigenthumes aber die Hofhörigen im Nahmen des Erbherren verwaltet. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_2_2965