[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Hofkanzeley, plur. die -en, an verschiedenen Höfen, eine unmittelbar unter dem Landesherren stehende Kanzelley in inländischen Angelegenheiten; zum Unterschiede von einer Staatskanzelley, Kriegskanzelley, Landschaftskanzelley u.s.f. So befinden sich zu Wien eine kaiserlich-königlich BÃ...
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