[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Hofgraf, des -en, plur. die -en, in den ältesten Zeiten des Deutschen Staatsrechtes, der Graf, d. i. Richter in dem kaiserlichen Hofgerichte, der Hofrichter, welcher auch Erbpfalzgraf genannt wurde. In den folgenden Zeiten, nach Einführung des Römischen Rechtes, besonders unter Carl 4 ...
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