
dürfen nur Personen ausführen, die fristgerecht an arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Zu den Hitzearbeitsplätzen zählen zum Beispiel die Arbeitsplätze von Schmelzern, Eisengießern, Handflämmern und Bergleuten unter Tage. Wo immer möglich, sollte die Technik die Arbeit erleichter...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42231
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