
Der Hinzuverdienst ist ein Begriff aus dem Rentenrecht. Er ist gesetzlich geregelt und beschreibt, wie viel ein Altersrentner vor Vollendung des 65. Lebensjahres durch Erwerbsarbeit zusätzlich verdienen darf, ohne seinen Anspruch auf die Rentenzahlung zu gefährden. Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung gefährden die Rente.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/hinzuverdienst/hinzuverdienst.htm
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