
Beim Finalitätsprinzip wird eine Leistung aufgrund des Bedarfs ausgerichtet, unabhängig davon, weshalb der Bedarf entstanden ist, also unabhängig von der Ursache. Siehe auch: Bedarfsversicherung
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In der Wirtschaftssoziologie : Gestaltungsprinzip des Systems sozialer Sicherung, nach dem Art und Höhe von Sozialleistungen am Ziel der Schadensbehebung oder der gleichmässigen Sicherung orientiert sind. Das Finalitätsprinzip legitimiert eine Vereinheitlichung des Leistungsrechts unabhängig von der Schadensursache. Gegenbegriff: Kausalitätspr...
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