
Hinterbliebene haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bei der Einkommensteuererklärung einen Hinterbliebenenpauschbetrag in Höhe von 370 Euro als außergewöhnliche Belastung von den Hinterbliebenenbezügen abzuziehen (Einkommenssteuergesetz, Paragraf 33b). Bezüge, die an Wehrdi...
Gefunden auf
https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Hinterbliebenenpauschbetrag.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.