
Die Invalidenversicherung bezahlt eine Hilflosenentschädigung, wenn die in der Schweiz wohnhafte invalide Person für die alltäglichen Lebensverrichtungen (aufstehen, sich setzen, anziehen, waschen, essen usw.) dauernd der Hilfe Dritter oder der persönlichen Überwachung bedarf. Der monatliche Betrag dieser Entschädigung...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40031

Behinderte Personen, die auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, können Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42394
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