[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Herrengünstler, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, z. B. in Baiern, der Besitzer eines Laßgutes; vermuthlich, weil die auf einem solchen Gute haftenden Freyheiten aus der ehemaligen besondern Gunst des Grundherren hergeflossen sind S. Laßgut.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_2_2012
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