Herdrecht Bedeutung

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Herdrecht

Herdrecht Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Herdrecht, des -es, plur. inus. 1) An einigen Orten, das Recht einen eigenen Herd zu halten, d. i. eine eigene Wohnung zu haben; das Feuerrecht. 2) S. Herdgeld 2.
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