
Rechnungen von Angehörigen der Heilhilfsberufe, z.B. Masseure, Krankengymnasten, medizinischen Bademeistern, zählen die AVB zu den Heilmittelaufwendungen. Zu den Heilmitteln gehören z.B. krankengymnastische Behandlungen, Chiropraktik, Inhalationen, Packungen (z.B. Fango), kneipp'sche Anwendungen, El...
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