
ist im deutschen Recht die förmliche Eröffnung von gerichtlichen Versammlungen durch künstliche Abgrenzung und Durchführung eines Frage-Antwort-Ritus. Alter und Herkunft der im 13. Jh. eindeutig sichtbaren Vorgangsweise sind unklar. Bereits seit dem Spätmittelalter wird die H. ziemlich sinnentstellt durchgeführt. Planck, J., Das deutsche Geri...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Hegung, feierliche Eröffnung des Dings; erfolgte durch das Einhegen der Gerichtsstätte mit Zweig, Pflock und Seil, verbunden mit formelhaften Erklärungen der Richter an die Anwesenden; stellte das Ding unter einen besonderen Frieden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
(Jur.) Hegung (mhd. gerihte hegen, daz reht hegen). Durch den symbolischen Akt der Einfriedung der Gerichtsstätte mittels Einzäunens oder Abschrankens und begleitet von rechtsrituellen Spruchformeln, welche die Gerichtsherren an den Umstand richteten, wurde ein Ding unter besonder...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/
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