
Der Heerschild bedeutete im Frühmittelalter das Recht, den Heerbann aufzustellen. Die daraus entstandene Bedeutung einer militärischen Rangordnung, entsprechend der Fähigkeit, Männer für einen Kriegszug bereitzustellen, wurde in den im 13. Jahrhundert entstandenen Rechtsbüchern abgewandelt. Sie erhielt schließlich im lehnsrechtlichen Teil d...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Heerschild

ist ein Einteilungskriterium der mittelalterlichen Ordnung der lehnsrechtlich gestuften Gesellschaft. Nach dem Sachsenspiegel (1221-24) hat der König den die weltlichen Fürsten im dritten. Wie weit die (siebenstufige) Heerschildordnung nach unten reicht, ist auch den mittelalterlichen Zeitgenossen nicht völlig klar.Kroeschell, DRG 1; Köbler, DR...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Heerschild, des -es, plur. die -e, ein in den neuern Zeiten gleichfalls ungangbar gewordenes Wort. 1) Ein Schild, so fern man sich desselben ehedem im Kriege bedienete; in welchem Verst...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_1_1511

Heerschild, im Lehnsrecht des Hochmittelalters die Fähigkeit zum Erwerb eines Ritterlehens. Der Sachsen- und der Schwabenspiegel kannten eine Heerschildordnung von sieben Stufen: 1) König, 2) geistliche Fürsten, 3) weltliche Fürsten, 4) Grafen und Freiherren, 5) schöffenbar Freie und Ministerial...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Heerschild (lat. clipeus militaris) bzw. Heerschildordnung bezeichnete die lehensrechtliche Rangordnung der Adelsgesellschaft, die im Sachsen- und Schwabenspiegel in sieben Stufen gegliedert war, wobei Lehen nur von Höherrangigen an Niederrangige verliehen werden konnten. Angehörige der untersten St...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Heerschild , ursprünglich Unterabteilung des Heerbannes (s. d.). Nach dem Rang der Pflichtigen teilte man nämlich schon zur Zeit Karls d. Gr. das Aufgebot derselben in folgende sieben Abteilungen oder Heerschilde ein. Den ersten H. führte der Kaiser und König, den zweiten die geistlichen, den dritten die weltlichen Fürsten (Herzöge, Mark-, La...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im frühen Mittelalter das Recht, Vasallen aufzubieten und zu befehligen; seit dem 13. Jahrhundert in den Rechtsbüchern allgemein als Lehnsordnung. Der Heerschild war von Bedeutung für die aktive und passive Lehnsfähigkeit: Man durfte nur Lehen von einem Angehörigen eines höheren Heerschilds (Ranges) annehmen, wollte man nicht seinen eig...
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https://www.wissen.de//lexikon/heerschild
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