
Als Heergewäte, auch Hergewäte, Heergewette oder Heergeräte versteht man im mittelalterlichen deutschen Recht die Ausrüstung eines Kriegers, die in einer Sondererbfolge an den nächsten männlichen Verwandten vererbt wird. == Definition == Der Ausdruck ist seit dem 12. Jahrhundert vor allem in Norddeutschland nachweisbar, doch kennt schon das ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Heergewäte

(Hergewäte) ist die Heeresbekleidung für den Krieg. Das H. wird wohl schon seit dem Frühmittelalter in einer Sondererbfolge an einen männlichen Verwandten (ältesten Sohn) vererbt. In den Städten seit dem Hochmittelalter im Schwinden begriffen, wird es zwischen dem 17. und 19. Jh. (Fehmarn) allgemein abgeschafft.Köbler, DRG 73, 89, 123, 162; ...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Heergeräte [das; mhd.], im dt. Recht des MA die persönl. Ausstattungsgegenstände des Mannes, vor allem die militärischen (Pferd, Waffen, Rüstung), später alle Gegenstände des persönl. Gebrauchs (Kleidung, Bett). Im Erbrecht Sondervermögen, das nur an männliche Erben fallen konnte, entspr. der Gerade bei den Frauen.
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