
Ab dem Jahr 1990 konnten Aufwendungen die dem Steuerpflichtigen für die Anstellung einer hauswirtschaftlichen Beschäftigung angefallen sind als Sonderausgaben bis zu eine Betrag von zuerst 12.000 DM, ab 1997 18.000 DM berücksichtigt werden. Ab dem Jahr 2002 wurde diese gesetzliche Reg...
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