
Unter Haushaltsautonomie wird verstanden, dass Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbstständig und voneinander unabhängig sind. Dies ergibt sich aus {Art.|109|gg|juris} Grundgesetz (GG). Die Haushaltsautonomie ist in folgenden Fällen eingeschränkt: ==Siehe auch== ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsautonomie

Der Grundsatz der Haushaltsautonomie besagt, dass der Bund sowie die Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbstständig und voneinander unabhängig sind (Art. 109 Grundgesetz).
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https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html
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