
Grundsatz, nach dem der Haushalt in Einnahmen und Zahlungsermächtigungen auszugleichen ist. Infolgedessen ist die Europäische Gemeinschaft nicht befugt, Kredite aufzunehmen.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42438

Der Haushaltsausgleich ist ein Haushaltsgrundsatz, der vorschreibt, dass der kamerale bzw. doppische Haushaltsplan einer öffentlichen Gebietskörperschaft grundsätzlich ausgeglichen sein muss. In der Kameralistik gilt ein Haushalt als ausgeglichen, wenn die laufenden Einnahmen ausreich...
Gefunden auf
https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.