[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Hauptrecht, des -es, plur. inus. das Recht des Hauptfalles, d. i. das Recht nach dem Tode eines Zinsmannes oder Unterthanen das beste Haupt, d. i. das beste Stück Vieh, aus dessen... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_1_1153