
Mit Handlungsbevollmächtigter wird jemand bezeichnet, der ohne Prokura zu haben, zum Betrieb eines Handelsgewerbes oder zur Vornahme einer bestimmten zu einem Handelsgewerbe gehörigen Art von Geschäften oder zur Vornahme einzelner zu einem Handelsgewerbe gehöriger Geschäfte ermächtigt ist. Die Handlungsvollmacht erstreckt sich auf alle GeschÃ...
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Handlungsbevollmächtigter , im allgemeinen jeder juristische Vertreter eines Kaufmanns in dessen Handelsbetrieb. Das deutsche Handelsgesetzbuch bezeichnet jedoch nur eine bestimmte Kategorie von kaufmännischen Stellvertretern als Handlungsbevollmächtigte, nämlich diejenigen, welche keine Prokuristen sind. Der in das Handelsregister eingetragene...
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