
Handelsverein (Handels- und Gewerbeverein), s. v. w. Handelsgesellschaft (s. d.), dann jede freie Vereinigung zur Wahrnehmung gemeinsamer Handelsinteressen. Solche Vereine bilden sich oft neben den offiziellen Handelskammern, oder sie treten auch für die Aufgaben der letztern ein, wo die Bildung von eignen Handelskammerbezirken schwierig ist. Auch...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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