
Auch: Negativerklärung. Verpflichtung eines Schuldners bei langfristigen Krediten und bei Anleihen gegenüber einem Gläubiger, bestimmte Vermögenswerte - vor allem Grundbesitz - in Zukunft nicht oder nicht höher zu belasten bzw. anderen Gläubigern keine Sicherheiten zu gewähren, ohne die bisherigen Gläubige...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42012

Die Negativklausel wird auch Negativerklärung oder Negativrevers genannt. Die Negativklausel ist die Erklärung des Kreditnehmers gegenüber dem Kreditgeber, seine unbelasteten Vermögensteile auch zukünftig nicht zugunsten etwaiger anderer Kreditgeber zu belasten. Weiters wird in der Negativklausel vereinbart, dass diese Verm...
Gefunden auf
https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/n/negativklausel.php
(Börse & Finanzen) Die Negativklausel ist ein Schutzabkommen bei Anleihen, das es dem Aussteller verbietet, etwas zu tun, was den Besitzern anderer Anleihen einen Vorteil verschaffen würde...
Gefunden auf
https://www.onpulson.de/lexikon/3352/negativklausel/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.