verbindliche Gebräuche und Gepflogenheiten (Verhaltensnormen), die zwar nicht durch Gesetz und Rechtssprechung vorgeschrieben, die aber von den Gremien einer Börse verlangt werden und dementsprechend auch einzuhalten sind; eingebürgerte Berufsgewohnheiten von Börsenhändlern. Gefunden auf https://www.deifin.de/glossar