
Person, die ein Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. In der Praxis meistens der Eigentümer Fahrzeughalter, aber das ist nicht zwingend. Das Eigentum ist nur Indiz für die Halterstellung, nicht Voraussetzung. Maßgeblich sind...
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Derjenige, der das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die für den Gebrauch erforderliche Verfügungsgewalt besitzt. Dies wird i.d.R. der Eigentümer sein, bei längerer Gebrauchsüberlassung kann es jedoch auch der Mieter oder Leasingnehmer eines Fahrzeugs sein.
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