
Die Halacha [-ˈχaː] (hebr. {he|הלכה}; dt. „gehen“, „wandeln“) ist der Name des rechtlichen Teils der Überlieferung des Judentums, im Unterschied zur Aggada. In diesen rechtlichen Auslegungen des schriftlichen Kanons der Tora spiegeln sich die unterschiedlichen Meinungen der Rabbiner, Weisen und Gelehrten wider. Sie zielen auf Verha...
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(adj. halachisch)
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Halacha die, Bezeichnung der gesetzlichen Teile des Talmuds; enthält die rabbinischen Schuldiskussionen und die daraus abgeleiteten verbindlichen Regeln für das religiöse und Alltagsleben (Zivil- und Kriminalrecht).
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Halacha (hebr. "Gehen, Wandel"): autorative Entscheidung der Rabbinen, wie die Tora für das tägliche Leben auszulegen ist.
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Die Halacha (von dem hebräischen Wort für »Wandeln«, »Gehen«) umfasst die überlieferten rechtlichen Bestimmungen des Judentums in ethischen und religiösen Belangen und ist also das religiöse Gesetz des Judentums. Damit sind sowohl die religiösen Vorschriften, als auch die praktische Umsetzung der Religion gemeint.
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Halacha (Mehrzahl Halachot, neuhebr., "Gang, Wandel"), im weitern Sinn ein Gesetz, nach welchem sich der Lebenswandel des Israeliten zu richten hat, und deshalb die Bezeichnung für sämtliche Satzungen des schriftlichen und mündlichen jüdischen Gesetzes, wie sie in dem Schrifttum der Mischna, der Mechilta, des Sifra und Sifre, der Toss...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im Judentum der gesetzliche Teil der Überlieferung im Unterschied zur Haggada.
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