
Als Haftungsprivileg bezeichnet man die Befreiung bestimmter Personen von bestimmten Arten der Haftung. Ein Haftungsprivileg kann von der Legislative durch Gesetz oder Verordnung eingeräumt oder im Zivilrecht vertraglich vereinbart werden. Ein bekanntes Haftungsprivileg in Deutschland ist die verminderte Schuldfähigkeit Minderjähriger (§ 828 B...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Haftungsprivileg

Der Schädiger ist gegenüber seinen UVG-versicherten Arbeitnehmern, bzw. Familienangehörigen von der Haftung befreit, sofern er den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat (UVG 44).
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/
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