
Zentraler Begriff des Schadenersatzrechts; Verpflichtung zur Schadenstragung durch einen anderen als den Geschädigten aufgrund verschiedenartiger Zurechnungsgründe. Zu unterscheiden sind insbesonders Verschuldenshaftung, allgemein im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, und Gefährdungshaftung, kasuistisch im Einzelgesetz (Eisenbahn- u....
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Gesetzliche Verpflichtung zum Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung. Zu unterscheiden sind: Verschuldenshaftung Gefährdungshaftung Grundsätzlich besteht eine Haftpflicht nur für denjenigen, der die schädigende Handlung zu verschulden hat: Wer vorsätzlich oder fa...
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Bezeichnet die Verpflichtung zum Schadenersatz nach den Grundsätzen des Zivilrechts. Zu unterscheiden ist die Haftung aus vertraglichen Schuldverhältnissen von der Haftung aus gesetzlichen Schuldverhältnissen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40166

Die rechtlich begründete Pflicht, einen Schaden zu ersetzen, setzt in der Regel Verschulden voraus (§ 823 BGB). In durch verschiedene Gesetze ausdrücklich geregelten Fällen ist jedoch eine Verpflichtung zum Schadensersatz auch ohne Verschulden des Haftpflichtigen vorgesehen. Diese Gefährdungshaftun...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Die Haftpflicht ist die Pflicht einer natürlichen oder juristischen Person, den Schaden, der einer anderen Person zugefügt wurde, zu ersetzen. Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt in Paragraf 823, dass für Schäden, die an Dritten und ihrem Leben oder ihrer Gesundheit, ihrem Eigentum und ihrer Freihei...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42242

Verpflichtung für die Folgen eines fehlerhaften Verhaltens oder sonstigen schädigenden Ereignisses aufzukommen; kann auf einem Vertrag beruhen oder direkt aus dem Gesetz folgen. Voraussetzung ist nicht eine schuldhafte Handlung, sondern die Zumutbarkeit pflichtgemäßen Verhaltens.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

Mit Haftpflicht wird die Pflicht bezeichnet, für einen aus unerlaubter Handlung enstandenden Schaden aufkommen zu müssen.
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https://www.lexexakt.de/glossar/haftpflicht.php

Haftpflicht (Haftbarkeit, Haftung, Haftverbindlichkeit), im allgemeinen die Verpflichtung, für gewisse Schäden und Nachteile aufzukommen, sei es für bereits eingetretene, sei es für zukünftige. In dem letztern Fall heißt es von demjenigen, welchem die H. obliegt: er trägt die Gefahr oder haftet für die Gefahr (s. d.); doch bezieht sich dies...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(Haftung, Haftbarkeit, Gewährleistung), im weitesten Sinne die Verpflichtung, für gewisse Schäden und Nachteile aufzukommen. Diese Verpflichtung kann aus einem auf eine andere Leistung gerichteten Schuldverhältnis heraus entstehen (z.B. bei Unmöglichwerden der Leistung, bei Mängeln des zu leistenden...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

Unter Haftpflicht versteht man die Pflicht, für einen Schaden, den man einem anderen widerrechtlich zugefügt hat, einstehen zu müssen.Wir haften aus verschiedenen Gründen; weil wir schuldhaft gehandelt oder weil wir eine Sorgfaltspflicht verletzt haben. Besonders streng wird die Haftpflicht nach dem...
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/

Verpflichtung, für bestimmte Schäden aufzukommen; grundsätzlich bei Verschulden, d. h. bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten; doch setzt Haftpflicht auf Grund von Gefährdungshaftung kein Verschulden voraus und kommt bei Inbetriebnahme bestimmter Einrichtungen, von denen eine Gefahr ausgehen kann, vor. Nach dem Haftpflichtgesetz...
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https://www.wissen.de//lexikon/haftpflicht
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