
Mit Gesetz vom 3. 4. 1919 wurden alle Herrscherrechte und sonstigen Vorrechte (Titel) des Hauses Habsburg-Lothringen aufgehoben. Alle Mitglieder des Hauses, die nicht auf die Mitgliedschaft dazu und auf die Herrschaftsrechte verzichteten und sich nicht als getreue Staatsbürger der Republik bekannten, wurden des Landes verwiesen (Verzichtserkläru...
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Bundesgesetz vom 3. 4. 1919, mit dem die Rep. Österreich alle Vorrechte des Hauses Habsburg-Lothringen annullierte u. die Übernahme seines Vermögens verfügte. Die Mitgl. des ehem. Herrscherhauses wurden des Landes verwiesen. Das H. wurde 1935 aufgehoben, 1945 wieder in Kraft gesetzt u. 1955 in die Staatsvertragsbestimmungen aufgenommen. 1963 b....
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