
Der Haftungsausschluss - auch als Freizeichnung bekannt - ist der vertragliche Ausschluss einer gesetzlichen Haftung. Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist die Freizeichnung mit Ausnahme des Ausschlusses der Haftung für vorsätzliche Vertragsverletzung (§ 276 II BGB und §278 BGB) zulässig. G...
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Der Haftungsausschluß – auch als Freizeichnung bekannt – ist der vertragliche Ausschluß einer gesetzlichen Haftung. Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist die Freizeichnung mit Ausnahme des Ausschlusses der Haftung für vorsätzliche Vertragsverletzung (§ 276 II BGB und §278 BGB) zulässig. Grundsätzlich sind Haftungsklauseln jedoch eng ...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/H/Haftungsausschluss.html

Vertragliche Vereinbarung, die eine nach einem Gesetz begründete Haftung ausschliesst. Ist insoweit zulässig, soweit die Vertragsfreiheit reicht. Haftung für Vorsatz ist nicht ausschliessbar, jedoch für Fahrlässigkeit. Banken schliessen in ihren AGB mittels Freizeichnungsklauseln ihre Haftung bis an die Grenzen des Möglichen aus. Beschrä...
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