
Gutsbezirke (in Österreich Gutsgebiet) waren den Landgemeinden vergleichbare kommunale Einheiten. Es bestand in ihnen allerdings keine Gemeindevertretung. Vielmehr wurden sie verwaltet vom Gutsvorsteher, dem Besitzer (Eigentümer) des Gutsbezirkes. Alle öffentlichen Rechte und Pflichten trafen sich daher in seiner Person. == Geschichte == Im lan...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gutsbezirk

gemeindefreier Verwaltungsbezirk mit Verwaltungshoheit des Gutsherrn in Preußen, nach einem Gesetz von 1927 meist aufgelöst.
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https://www.wissen.de//lexikon/gutsbezirk
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