
Die Gurtpflicht wurde am 1. Januar 1976 eingeführt und galt damals zuerst nur für Personen auf den Vordersitzen. Erst am 1. August 1984 wurde auch die Anschnallpflicht auf den Rücksitzen eingeführt. Seitdem wurden diese Bestimmungen mehrmals ergänzt. Für Oldtimer und Nutzfahrzeuge besteht nicht immer die Gurtpflicht.
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Mit Gurtpflicht/Anschnallpflicht wird die von § 21a StVO statuierte Pflicht zum Anlegen eines vorgeschriebenen Sicherheitsgurts während der Fahrt bezeichnet. Von dieser Pflicht gibt es Ausnahmen, z.B. für Taxifahrer bei der Fahrgastbeförderung (§ 21a Abs. 1 Nr. 1 StVO).
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