Gruppenrechte Bedeutung

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Gruppenrechte

Gruppenrechte Logo #42000 Als Gruppenrechte werden in der Moral- und Rechtsphilosophie subjektive Rechte bezeichnet, deren Rechtsträger eine Gruppe als solche ist. == Begriffliche Unterscheidungen == Im Gegensatz zu Individualrechten handelt es sich damit beim Rechtsträger nicht um ein Individuum, sondern um ein (wie auch immer geartetes) Kollektiv. Gruppenrechte sind au...
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