
Der Grundtatbestand im Strafrecht bildet die Ausgangsform eines jeweiligen Deliktstyps. In ihm sind die Mindestvoraussetzungen der Strafbarkeit eines bestimmten Handelns oder Unterlassens festgehalten. Zum Grundtatbestand gibt es Tatbestandsabwandlungen. Die wichtigste Gruppe der Tatbestandsabwandlungen sind die der qualifizierenden und privilegie...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Grundtatbestand

Strafgesetz, das innerhalb einer Gruppe verwandter Tatbestände als strafrechtliche Ausgangsnorm die Mindestvoraussetzungen beschreibt, die dem Delikt sein typisches Gepräge geben.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343
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