
Im buchhalterischen Sinn, gehören die Grundstücke zu den aktiven Bestandteilen einer Unternehmung. Die Grundstücke sind Wertgegenstände bzw. Kapitalanlagen einer Unternehmung. Definiert sind Grundstücke als begrenzte, durch Vermessung gebildete Teile der Erdoberfläche. Grundstücke werden im Grundbuch eingetragen.
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