
Der Grundstückseigentümer ist die auf dem Grundbuchblatt eingetragene Person.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/lokal/42735

Eine natürliche oder juristische Person, die Eigentumsrechte an einem bebauten oder unbebauten Grundstück besitzt. Siehe → Grundstückseigentum.
Gefunden auf
https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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