
Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil), der sich auf die Methodenstetigkeit und die Wertstetigkeit erstreckt. Der Grundsatz der Methodenstetigkeit ist in § 252 I Nr. 6 HGB kodifiziert. Er verlangt die Beibehaltung der im vorhergehenden Abschluss angewandten Bewertungsmethoden. In begründeten...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/G/Grundsatz_der_materiellen_Bilanzkontin
(Stetigkeit) Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil), der sich auf die Methodenstetigkeit und die Wertstetigkeit erstreckt. Der Grundsatz der Methodenstetigkeit ist in § 252INr. 6 HGB kodifiziert. Er verlangt die Beibehaltung der im vorhergehenden Abschluß angewandten Bewertungsmethoden. In begründeten Ausnahmefällen darf hiervo...
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