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Grundlasten

Grundlasten Logo #42134Grundlasten, dauernde, vom Grundeigentümer zu tragende Lasten, einschließlich der öffentlichen Lasten (z. B. gemeindliche Erschließungskosten); früher besonders auch die auf dem bäuerlichen Besitz lastenden Zins-, Dienst- und Zehntverpflichtungen.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Grundlasten Logo #42834Nicht mehr gebräuchliche Bezeichnung für auf Immobilien lastende Verpflichtungen.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/grundlasten.php

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Grundlasten Logo #42295Grundlasten , im weitern Sinn alle dauernden, vom Grundeigentümer zu tragenden Lasten mit Einschluß der öffentlichen Abgaben, im engern Sinn die Reallasten (s. d.), wie Fronen, Zehnten, Gülten und Grundzinsen etc., oft auch die Dienstbarkeiten (Servituten), von denen viele übrigens sich von Reallasten nur wenig unterscheiden. Die G. sind jetzt...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Grundlasten Logo #42871(Recht) auf einem Grundstück ruhende rechtliche öffentliche und private Lasten.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/grundlasten-recht

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Grundlasten Logo #42871(Wirtschaft) früher die Abgaben und Dienstleistungen aller Art, die der abhängige Bauer seinem Grundherrn schuldete, z. B. Frondienste und Grundzins.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/grundlasten-wirtschaft
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