
Gesetzlicher Grenzwert für Luftverunreinigungen (`Immissionswerte`, Technische Anleitung Luft; Deutschland) bzw. für Schadstoffgehalte in Blattorganen (Zweite Verordnung gegen forstschädliche Luftverunreinigungen; Österreich), der nicht überschritten werden darf bzw. dessen Überschreitung rechtliche Folgen hat.Querverweis: Grenzwerte für Luf...
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https://bfw.ac.at/rz/wlv.lexikon?keywin=4265
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