
Das Gnadensplitting ({§|32a|estg|juris} EStG), auch Witwensplitting genannt, ist eine besondere Ausprägung der Einzelveranlagung. Verwitwete Steuerpflichtige werden in dem Jahr, das auf das Jahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist, nach der Splittingtabelle veranlagt. In dem Jahr, in dem der Ehegatte verstorben ist, sind die Voraussetzunge...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gnadensplitting
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