
<i>(BGH NJW 1989, 218)</i> BGH NJW 1989, 218 Sachverhalt K bestellte 1985 bei V die Menge von 200 hundert Flaschen Auslesewein. Der V lieferte daraufhin Wein, der erst durch den Zusatz des Frostschutzmittels Glykol, die notwendige Süße für eine Auslese erreichte. K erfährt nach Ablauf der Verjährungsfrist durch Presseberichte von d...
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