[Achtung: Schreibweise von 1811] Glaubwürdig, -er, -ste, adj. et adv. des Glaubens würdig, d. i. den innern und äußern Umständen nach so beschaffen, daß man demselben seinen Beyfall nicht versagen kann. Eine glaubwürdige Erzählung, ein... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_2_2332