[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Glaubenslehre, plur. die -n. 1) Der ganze Umfang aller zur Heilsordnung gehörigen Wahrheiten, welche geglaubt, d. i. auf das Zeugniß Gottes angenommen werden müssen; die Dogmatik. 2) Einzelne Wahrhe... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_2_2322