
Auf der Grundlage des Anfechtungsgesetzes und der Insolvenzordnung im Insolvenzverfahren können Rechtshandlungen des Schuldners, die seine Gläubiger benachteiligen, angefochten werden. Gläubigeranfechtung, Anfechtung von Rechtshandlungen des Schuldners durch den Gläubiger, der mit seinem vollstreckb...
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Mit Gläubigeranfechtung wird die Anfechtung des Gläubigers gemäß Anfechtungsgesetz bezeichnet.
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Möglichkeit des Gläubigers einer Geldforderung, gegen den Schuldner auch dann eine Zwangsvollstreckung zu betreiben, wenn dieser – nach Verschieben oder Verschenken von Vermögensgegenständen – kein Vermögen mehr hat.
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