
ist ein Vertrag mit einem Kreditinstitut zur bargeldlosen Abwicklung von Schuldverpflichtungen oder Zahlungsansprüchen des Kunden. Es handelt sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag. Auf Grund des G. ist die Bank zur Gutschrift eingehender Beträge auf das Girokonto des Kunden, zur Durchführung von ...
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Vertrag zwischen einem Kreditinstitut (Bank) und einem Kunden über die Einrichtung und Führung eines Girokontos. Der Girovertrag ist als eine besondere Form des Geschäftsbesorgungsvertrages in den Paragrafen 676f bis 676h des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Das Gesetz e...
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ist ein Vertrag mit einem Kreditinstitut zur bargeldlosen Abwicklung von Schuldverpflichtungen oder Zahlungsansprüchen des Kunden. Es handelt sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag. Auf Grund des G. ist die Bank zur Gutschrift eingehender Beträge auf das Girokonto des Kunden, zur Durchführung von Überweisungen, Lastschriftverfahren usw. verp...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/G/Girovertrag.html

Mit Girovertrag wird der einem Girokonto zugrunde liegende Vertrag zwischen Bank und Kunde bezeichnet. Hauptleistungspflicht der Bank aus diesem Vertrag ist eingehende Zahlungen auf dem Konto gutzuschreiben und Überweisungen zu Lasten dieses Kontos auszuführen. Gegenleistung ist die Zahlung der vereinbarten Entgelte für die Kontoführung, was si...
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