Gewissenspflicht Bedeutung

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Gewissenspflicht

Gewissenspflicht Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Gewissenspflicht, plur. die -en, in dem Rechte der Natur, eine Pflicht, welche man bloß dem Gewissen des andern überlassen muß; im Gegensatze der Zwangspflichten.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1977
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