Gewissensfreyheit Bedeutung

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Gewissensfreyheit

Gewissensfreyheit Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Gewissensfreyheit, plur. car. die Freyheit, nach dem vorher gehenden Gewisse zu handeln, besonders in Sachen, welche die Religion betreffen; die Religionsfreyheit.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1976
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