
Gewissensehe ist eine geschlechtliche Verbindung, welche ohne bürgerliche Beurkundung und ohne kirchliche Einsegnung, aber von beiden Teilen in der Absicht eingegangen wird, sich gegenseitig als wirkliche Eheleute zu betrachten und sich allen daraus hervorgehenden Verpflichtungen zu unterwerfen. Eine solche Gewissensehe erscheint rechtlich nur al...
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Gewissens
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Gewissensehe , geschlechtliche Verbindung, welche ohne bürgerliche Beurkundung und ohne kirchliche Einsegnung, aber von beiden Teilen in der Absicht eingegangen wird, sich gegenseitig als wirkliche Eheleute zu betrachten und sich allen daraus hervorgehenden Verpflichtungen zu unterwerfen. Eine solche G. erscheint rechtlich nur als Konkubinat und e...
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1. ehegleiches Zusammenleben eines Mannes und einer Frau ohne staatliche oder kirchliche Eheschließung; 2. im katholischen Eherecht eine formrichtige, jedoch geheim gehaltene Ehe; 3. im evangelischen Kirchenrecht bis ins 19. Jahrhundert formlose Ehe ohne Trauung kraft Dispenses des Landesherrn als Träger der Kirchenhoheit.
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