
Der Gewinnvortrag (GV) ist der Rest des Bilanzgewinns eines Jahres, der nach Gewinnverwendungsbeschluss übrigbleibt. Er wird mit Hilfe der Bilanzposition "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" in das nächste Jahr vorgetragen und dient dann der betragsmäßigen Regulierung der Gewinnverwendung des Folgejahres. Ein Gewinnvortrag muss dem Erfolg des Folg.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnvortrag

Der Gewinnvortrag ist der nach dem Beschluß über die Gewinnverwendung verbleibende Rest des Gewinns einer Kapitalgesellschaft. In der Bilanz wird der Gewinnvortrag als gesonderter Posten ausgewiesen und auf das nächste Jahr übertragen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Gewinnvortrag, Teil des Gewinns einer Kapitalgesellschaft, der nicht an die Gesellschafter verteilt und nicht in die Gewinnrücklagen eingestellt, sondern auf das nächste Jahr übertragen wird.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Ein Gewinnvortrag ist der Rest des Jahresüberschusses des vorangegangenen Rechnungsjahres, der nach Beschluss über die Ergebnisverwendung verbleibt. Ein Gewinnvortrag ist also derjenige Teil des Jahresüberschusses, der weder an die Anteilseigner ausgeschüttet noch den Rückla...
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https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html

Mit Gewinnvortrag wird in einer Kapitalgesellschaft der Betrag bezeichnet, der nach einem Beschluss des zuständigen Organs über die Verwendung des Jahresgewinns (zur Ausschüttung oder als Gewinnrücklage) übrigbleibt. Der Gewinnvortrag wird in das nächste Geschäftsjahr übernommen und in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Beispiel: Die Hammer ...
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https://www.lexexakt.de/glossar/gewinnvortrag.php

Der Gewinnvortrag ist der Teil des Bilanzgewinn des Vorjahres oder der Vorjahre, über dessen endgültige Verwendung erst später entschieden werden soll. Der das Eigenkapital einer Unternehmung vermindernde Verlustvortrag entspricht dem Bilanzverlust des Vorjahres (focusonline.de)
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

ein Teil des Bilanzgewinns des Vorjahres, der nicht als Dividende ausgeschüttet worden ist. Dieser Gewinnvortrag des Vorjahres ist ein Teil des Bilanzgewinns des Abrechnungsjahres.
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https://www.wissen.de//lexikon/gewinnvortrag
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