
Gewerberechtliche Zuständigkeiten in Berlin, Gewerberecht (Wirtschaftsverwaltungsrecht) ist Teil des besonderen Verwaltungsrechts. Weil es der Gefahrenabwehr dient, wird dieser Verwaltungsbereich auch als Eingriffs- oder Ordnungsverwaltung bezeichnet. Eine erste Grundregelung über die Zuständigk...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.