[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Gewaltbrief, des -es, plur. die -e, im Oberdeutschen, eine Urkunde, worin jemanden zu einem Geschäfte Gewalt, d. i Vollmacht ertheilet wird. Zuweilen auch das Beglaubigungsschreiben der Gesandten... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1888