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Gewahrsam

Gewahrsam Logo #42000 Der überwiegend strafrechtlich verwendete Begriff des Gewahrsams korrespondiert mit dem überwiegend zivilrechtlich und öffentlich-rechtlich verwendeten Begriff des Besitzes. Gewahrsam und Besitz unterscheiden sich im Wesentlichen im Bereich von mittelbarem Besitz und Besitzdienerschaft. Der mittelbare Besitzer hat zwar Besitz, nicht aber Gewahr...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Gewahrsam

Gewahrsam

Gewahrsam Logo #42134Gewahrsam Polizei- und Ordnungsrecht: in den Polizeigesetzen der Länder geregelter Freiheitsentzug, der ohne richterliche Entscheidung längstens bis zum Ende des folgenden Tages währen darf. Er ist zulässig zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden erheblichen Störung der öffentlichen Sicherhe...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Gewahrsam

Gewahrsam Logo #42134Gewahrsam Strafrecht: das tatsächliche, von einem Herrschaftswillen getragene Herrschaftsverhältnis einer Person über eine Sache, das nach den Auffassungen des täglichen Lebens bestimmt wird (Unterschlagung). Gewahrsam ist nicht gleichbedeutend mit dem Besitz im bürgerlichen Recht.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Gewahrsam

Gewahrsam Logo #42134Gewahrsam Zivilrecht: die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache, im Wesentlichen identisch mit dem unmittelbaren Besitz des bürgerlichen Rechts (Ausnahme: Erbenbesitz des § 857 BGB). Gewahrsam ist Voraussetzung der Pfändung beweglicher Sachen. Der Gerichtsvollzieher braucht die Eigen...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Gewahrsam Logo #42343Das von einem, wenn auch generellen Herrschaftswillen getragene tatsächliche Herrschaftsverhältnis einer Person über eine Sache unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Gewahrsam

Gewahrsam Logo #42871(Polizeirecht) zeitlich befristete Festsetzung einer Person zur Sicherung der öffentlichen Ordnung, zum Schutz der eigenen Sicherheit und zur Abwehr von Gefahren; rechtliche Grundlagen in Deutschland sind die Polizeigesetze der Länder.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/gewahrsam-polizeirecht

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Gewahrsam Logo #42871(Strafrecht) tatsächliches, von einem entsprechenden Willen getragenes Herrschaftsverhältnis über eine Sache. Der Bruch fremden Gewahrsams (Wegnahme) ist Tatbestandsmerkmal des Diebstahls.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/gewahrsam-strafrecht
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