
Der überwiegend strafrechtlich verwendete Begriff des Gewahrsams korrespondiert mit dem überwiegend zivilrechtlich und öffentlich-rechtlich verwendeten Begriff des Besitzes. Gewahrsam und Besitz unterscheiden sich im Wesentlichen im Bereich von mittelbarem Besitz und Besitzdienerschaft. Der mittelbare Besitzer hat zwar Besitz, nicht aber Gewahr...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gewahrsam

Gewahrsam Polizei- und Ordnungsrecht: in den Polizeigesetzen der Länder geregelter Freiheitsentzug, der ohne richterliche Entscheidung längstens bis zum Ende des folgenden Tages währen darf. Er ist zulässig zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden erheblichen Störung der öffentlichen Sicherhe...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Gewahrsam Strafrecht: das tatsächliche, von einem Herrschaftswillen getragene Herrschaftsverhältnis einer Person über eine Sache, das nach den Auffassungen des täglichen Lebens bestimmt wird (Unterschlagung). Gewahrsam ist nicht gleichbedeutend mit dem Besitz im bürgerlichen Recht.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Gewahrsam Zivilrecht: die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache, im Wesentlichen identisch mit dem unmittelbaren Besitz des bürgerlichen Rechts (Ausnahme: Erbenbesitz des § 857 BGB). Gewahrsam ist Voraussetzung der Pfändung beweglicher Sachen. Der Gerichtsvollzieher braucht die Eigen...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Das von einem, wenn auch generellen Herrschaftswillen getragene tatsächliche Herrschaftsverhältnis einer Person über eine Sache unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343
(Polizeirecht) zeitlich befristete Festsetzung einer Person zur Sicherung der öffentlichen Ordnung, zum Schutz der eigenen Sicherheit und zur Abwehr von Gefahren; rechtliche Grundlagen in Deutschland sind die Polizeigesetze der Länder.
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https://www.wissen.de//lexikon/gewahrsam-polizeirecht
(Strafrecht) tatsächliches, von einem entsprechenden Willen getragenes Herrschaftsverhältnis über eine Sache. Der Bruch fremden Gewahrsams (Wegnahme) ist Tatbestandsmerkmal des Diebstahls.
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https://www.wissen.de//lexikon/gewahrsam-strafrecht
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